AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Ibex Precisions Hunting GmbH

Im Folgenden kurz „IBEX“

 

 1. Vertragsabschluss

1.1

Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, auch wenn diese im Rahmen einer fortgesetzten bzw. ständigen Geschäftsbeziehung nicht noch einmal vereinbart werden. Etwaige von diesen abweichende Bezugsvorschriften des Käufers verpflichten IBEX nur, wenn diese deren Befolgung ausdrücklich und schriftlich annimmt.

 

1.2

Angebote verstehen sich freibleibend, d.h. IBEX behält sich die Genehmigung der Annahme vor. Der Vertragsabschluss erfolgt außerdem freibleibend in Bezug auf die Lieferverpflichtung, die Lieferzeit, den Kaufpreis und die Kaufmenge.

 

1.3

Die wechselseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den nachfolgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in vollem Umfang bestehen.

 

 2. Preise und Zahlungen

2.1

Die Zahlung hat bei Übergabe des Kaufgegenstandes spätestens 14 Tage (ohne Skontoabzug) nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Versand der Ware ist grundsätzlich Vorauskasse vereinbart. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich IBEX ausdrücklich vor.

 

2.2

Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen und sofern nicht anders angegeben inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht- und Verpackungskosten werden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Selbstkostenpreis verrechnet. Wir liefern zu möglichst günstigen Konditionen. Pakete über unseren Transportdienstleister sind grundsätzlich nicht versicherbar, auf Wunsch jedoch mit einem Aufpreis von mind. 15 .- Euro möglich. Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.

 

2.3

Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 3 Monate, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von IBEX.

 

2.4

Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.

 

2.5

Mit Eintritt jeden Verzuges werden sämtliche von IBEX gegen den Käufer zustehende Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig. In jedem Fall ist IBEX berechtigt, die sich beim Käufer befindliche noch nicht bezahlte, bzw. noch nicht vollständig bezahlte Ware wieder in den eigenen Besitz zurückzufordern. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichkommen, so ist IBEX vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch kann IBEX jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer erteilt IBEX hiermit die unwiderrufliche Einwilligung zum Betreten der Räume des Käufers, um nicht bezahlte Ware abzuholen.

 

2.6

Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung, die IBEX verrechnet hat, behält sich IBEX das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Eigentumsvorbehalt).

 

2.7.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch IBEX gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. IBEX ist jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, anderweitig zu verfügen.

 

 3. Lieferung und Termine (Gefahrtragung / Schlechterfüllung)

3.1

Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, direkt ab Lager von IBEX.

 

3.2

Alle Liefertermine sind unverbindlich, Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, darf IBEX entweder eine gleichwertige Ware in Qualität und Preis anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. IBEX wird den Käufer diesbezüglich unverzüglich unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen auf derartige Ware wird IBEX umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.

 

3.3

Entschädigungsansprüche des Käufers im Falle verspäteter Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag durch IBEX sind ausgeschlossen, soweit IBEX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

 4. Gewährleistung und Haftung

4.1

Offensichtliche Material- und Herstellungsfehler der Ware, wozu auch Transportschäden zählen, sind vom Kunden unverzüglich gegenüber IBEX bzw. dem Zusteller zu  reklamieren. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der gekauften Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

 

4.2

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Ware verändert.

 

4.3.

Der Käufer ist verpflichtet Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu melden. Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit nicht Personenschäden, sind ausgeschlossen, soweit IBEX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Im Falle des Eintritts von Schäden, die bei der Herstellung und Wiederladung von Patronen, bzw. deren Verwendung, vereinbaren IBEX und der Käufer, dass für alle aus der Herstellung und Wiederladung von Patronen resultierenden Schäden den Käufer die Beweislast dafür trifft, dass der Schaden nicht aus unsachgemäßer Herstellung bzw. Wiederladung resultiert.

 

„i BULLET“

 

  • Für Projektile, die auf Grundlage von Bestellungen des Käufers bei IBEX individuell für diesen gefertigt werden, übernimmt IBEX keine Haftung bezüglich der Geschosswirkung im jagdlichen Gebrauch.
  • IBEX ist berechtigt, diesbezüglich individuell gefertigte Geschosse auf eigene Rechnung gegenüber Dritten ohne Anspruch des Käufers zu vertreiben.
  • Für die zu IBEX Accurate Load veröffentlichen Daten übernimmt IBEX keine Haftung.
  • Diese Daten dienen nur zur allgemeinen Information und resultierend aus Kundenerfahrungen.
  • Für die Verwendung der bekannt gegebenen Daten wird für die Herstellung bzw. Wiederladen von Patronen keine Gewähr geleistet.
  • IBEX behält sich vor, Aufträge abzulehnen insbesondere bei Gefahr in Verzug oder sofern technisch nicht durchführbar.

 

4.4

IBEX leistet Gewähr für die Maßhaltigkeit der gelieferten Projektile und dafür, dass diese von ihr nach dem Stand der Technik (C.I.P.-Norm) produziert werden.

 

 5. Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung

Dem Käufer steht wegen etwaiger ihm gegenüber IBEX zustehender Ansprüche weder ein Aufrechnungs- noch Zurückbehaltungsrecht gegenüber dessen Forderungen zu.

 

6. Datenspeicherung und Datenschutz

Die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden bei Auftragserteilung, unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, bei IBEX mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfasst und gespeichert. Persönlichen Daten des Käufers werden nur zu internen Zwecken verwendet. In keinem Fall werden persönlichen Daten an Dritte weitergegeben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Weitergabe der Anschrift an zur Abwicklung beteiligte Personen bzw. Unternehmen, die z.B. für den Versand der Ware benötigt werden.

 

7. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen

7.1

Vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgenommen sind: Sonderanfertigungen von Projektilen , insbesondere „i BULLET“.

Andere Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen von Handelsware

 

7.2

Die Vertragserklärung bzw. der Vertragsrücktritt kann nach § 11 FAGG ( Fern - und Auswärtsgeschäftegesetz ) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. Brief, Fax oder Email, oder - wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware, widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung der Informationspflichten gemäß Vertragspunkt 9.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

IBEX Precision Hunting GmbH  

Werksgelände 5    

A-5500 Bischofshofen

info@ibex-bullets.com.

 

7.3

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzustellen und gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss an IBEX entsprechender Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung der Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

 

8. Kosten der Rücksendung bei Widerruf

Im Falle des Widerrufes hat der Käufer die Kosten der unmittelbaren Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Sache entspricht nicht der Bestellten.

 

9. Anbieterkennzeichnung- E-Commerce-Gesetz

IBEX Precision Hunting GmbH, FN 432667a, Werksgelände 5, 5500 Bischofshofen

Email: info@ibex-bullets.com

Firmenbuch Landesgericht Salzburg/ Bezirksverwaltungsbehörde  St. Johann/Pg.

Gewerbebehörde- Finanzamt St. Johann/Pg.

UID Nr : ATU69659657

 

10. Anwendbares Recht - Gerichtsstand

Es wird österreichisches Recht und österreichische Gerichtsbarkeit vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der IBEX und dem Käufer wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes St. Johann/Pg. vereinbart (gilt nur für Unternehmer)